Berufskraftfahrer
18 Monate Förderung möglich
 
Termine: Beginn des Lehrgangs:           Januar 2010
 
Beginn: je 08:00 - 16:00 Uhr
Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn
Preise: auf Anfrage
 
weitere Informationen        Gesetz          Verordnung
 
Berufskraftfahrer = Facharbeiter mit Brief der IHK

Vorteile dieser Berufsabschlussprüfung :

Erweitertes Fachwissen = Arbeitsplatzsicherung
Soziale Absicherung = Anrecht auf Umschulung bei Berufsunfähigkeit

1. Ausbildungsmöglichkeit als Weiterbildung

Zur Abschlussprüfung bei der IHK wird zugelassen, wer mindestens sechs Jahre Berufserfahrung auf Kfz der Klasse C/E oder DB, mindestens jedoch zwei Jahre davon speziell in der gewünschten Fachrichtung nachweisen kann. Die Weiterbildung umfasst jeweils mindestens 4-6 Monate. Zusätzlich kann der ADR-Schein und der Gabelstapler-Schein erworben werden. In allen Fällen reicht für Soldaten (auch Reservisten) die Zulassung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Bescheinigung gern. § 86 Berufsbildungsgesetz.

2. Ausbildungsmöglichkeit als Umschulung

Der Klasse C/E-Führerschein oder der D/E-Führerschein muß noch erworben werden oder die Eignungszusage der Bundeswehr liegt nicht vor. Der Lehrgang beginnt mit dem Erwerb des jeweils erforderlichen FS. Anschließend erfolgt die theoretische und praktische Berufskraftfahrer Ausbildung mit Werkstatt Ausbildung. Nach ca. sechs Monaten beginnt dann ein sechs-monatiges Betriebspraktikum, um an allen Aufgaben und Arbeiten eines Berufskraftfahrers herangeführt zu werden. Nach weitem sechs Monaten Unterricht und Vorbereitungszeit in Theorie und Praxis erfolgt nach 18 Monaten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung bei der IHK.

Förderprogramme
sind möglich:               AfA , LVA , BfD  usw.