Termine: auf Anfrage
Beginn: nach Absprache
Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn
Preise je nach Kurs: auf Anfrage
 
Aufbauseminar für
Punkteauffällige: ( ASP )
auf Anfrage
  
Punkteregelung und ASP-Seminar
            
Durchführung eines ASP-Seminars
Aufbauseminar in zwei bis vier Wochen
Mindestens 6 Teilnehmer 1. Sitzung zu 135 Minuten
und höchstens
12 Teilnehmer
  Fahrprobe in Gruppen
mit drei Teilnehmern
2.Sitzung zu 135 Minuten
3.Sitzung zu 135 Minuten
4.Sitzung zu 135 Minuten
(je Tag höchstens eine Sitzung)
 
   
Auf Antrag in Ausnahmefällen als Einzelseminar
1.Sitzung zu 60 Minuten
    Fahrprobe
2.Sitzung zu 60 Minuten
3.Sitzung zu 60 Minuten
4.Sitzung zu 60 Minuten
       
Punkteregelung und ASP-Seminar Punktesystem



Punktesystem seit dem 1.1.1999 gesetzlich geregelt

Punkteregelung     3. Entziehung
       Fahrerlaubnis
 
Freiwillige
verkehrspsychologische
Beratung
2 Pkt.
Abzug
  2.
 
Freiwilliges
Aufbauseminar
2 Pkt.
Abzug
  1. Schriftliche Verwarnung
       Hinweis Aufbauseminar
 
Freiwilliges Aufbauseminar (bis max. 4 Punkte Abzug, aber nicht über 0 Punkte hinaus) 4 Pkt.
Abzug



  • Wenn ein Aufbauseminar innerhalb der letzten 5 Jahre absolviert wurde, erfolgt nur eine erneute schriftliche Verwarnung

    Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen zu 1. ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Hat die Behörde die Maßnahmen zu 2. nicht ergriffen, wird sein Punktestand auf 17 reduziert


  • Punkteabzüge werden nur gewährt, wenn 14 - 17 Punkte vorhanden sind
    - vor der verkehrspsychologischen   Beratung an einem Aufbauseminar   teilgenommen wurde
    - innerhalb von 3 Monaten der   Fahrerlaubnisbehörde die   Teilnahmebeschelnigung über die   verkehrspsychologische Beratung   vorgelegt wurde.
           
    Punkteabzüge werden je Maßnahme nur einmal innerhalb von 5 Jahren gewährt.
    Hinweis      
    Interessenten immer fragen, ob sie ein behördliches Verwarnungsschreiben oder eine behördliche Aufforderung haben. Es kommt immer wieder vor, dass Punkteauffällige behördliche Aufforderungen für so genannte besondere Aufbauseminare (Alkoholdelikte) haben, die nicht in ein ASP-Seminar gehören.