Führerschein ab 17 für die Klasse B und BE.            siehe auch Klasse B

Bundeseinheitliche Regelung ab 01. März 2006.

 

Begleitpersonen müssen folgende Vorraussetzungen erfüllen:

 

Vollendung des 30. Lebensjahr

mindestens 5 jähriger Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (Klasse 3)

Es dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen haben

 

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

 

Benötigt werden folgende Unterlagen:

 

Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" gemäß Vordruck Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gemäß Vordruck Angaben der Begleitpersonen gemäß Vordruck

Kopie des Personalausweises der gesetzlichen Vertreter

Kopie des Personalausweises und des Führerscheins jeweils für die Begleitpersonen

Personalausweis des Fahrschülers

Normales Antragsformular

Gesundheitsbogen

Sehtest

Lichtbild

VHK

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Gebühren:

43,40 € Antragsgebühren

 

1,80 € Überprüfung je Begleitperson 3,30 € KBA Anfrage je Begleitperson 5,10 € je Begleitperson

 

7,70 € Vorläufiger Führerschein ( zu bezahlen bei Abholung)

 

Antragsteller und Begleitperson (-en) sollen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung hingewiesen werden.

Der Kartenführerschein wird dann ab dem 18. Lebensjahr ausgehändigt. Die Prüfbescheinigung ist längstens 3 Monate (- 1 Tag) nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab dem 18. Lebensjahr darf ohne Begleitperson gefahren werden.

Alle Anträge die vor dem 1. März 2006 eingereicht wurden, werden auch noch nach dem alten "Modellversuch Niedersachsen" erteilt.

Informationen zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"

Mit folgenden Hinweisen wollen wir Sie über die Voraussetzungen des Modellversuchs sowie über die besonderen Anforderungen an die Fahranfänger und Begleitpersonen informieren:

 

Voraussetzungen

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit

einer Begleitperson fahren

Die begleitende Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden

Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein

Die begleitende Person muss mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder

auch der Klasse 3 besitzen

Die begleitende Person darf höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen

Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden

Als Fahranfängerin oder Fahranfänger sollten Sie spätestens vor der ersten Fahrt nach Aushändi-gung der Prüfungsbescheinigung unbedingt und möglichst gemeinsam mit den zugelassenen Begleitpersonen an einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen. Diese Vorbereitungsveranstaltung macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut. Fragen Sie, ob Ihr Fahrlehrer derartige Vorbereitungsveranstaltungen durchführt. Wenn nicht, wenden Sie sich an eine andere Fahrschule oder an die örtliche Verkehrswacht. Nach der Fahrprüfung und dem Besuch einer Vorbereitungsveranstaltung beginnt im Rahmen des Modellversuchs das eigentliche "Begleitete Fahren ab 17 Jahre". Hierzu folgende Hinweise:

Als Fahranfängerin oder Fahranfänger

Ziel ist, dass Sie sicher Auto fahren. Gemeinsam können wir es erreichen.

 

Das Unfallrisiko 18 bis 20-jähriger Fahranfänger ist in Deutschland sehr hoch. Ursache ist u. a. die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins, Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehören: Sich mit anderen im Straßen-verkehr durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen, das Geschehen auch neben der Fahrbahn zu erfassen, letztlich voraus schauend zu fahren. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.

Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und einen amtlichen Ausweis mit sich führen Wenn Sie fahren, halten Sie sich an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld droht und Ihre Fahrerlaubnis widerrufen werden kann. Und:

Fahren Sie nie ohne eine in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragene Begleitperson. Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!