| Ausbildungsinformation zur Klasse Gabelstapler | ||
| Berechtigung zum Fahren |
Der Umgang mit einem Gabelstapler setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. |
|
| Mindestalter | 18 Jahre Ab 16 Jahren kann ausgebildet werden. |
|
| Eignung | Ausreichende Eignung - Gesundheit | |
| Sehvermögen | Bei der Gesundheit kommte es auch darauf an, daß Sie gut sehen, gut hören und gut reagieren können. | |
| Besonderheiten | Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug | |
| Umfang der Erste Hilfe Ausbildung |
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen | |
| Umfang der Ausbildung | Die Ausbildung gliedert sich in drei Stufen. In der 1.Stufe erfolgt sie in der Regel mit einem Frontstapler mit Gabelzinken. Sollen Sie später Sonderbauarten steuern, Anbaugeräte benutzen oder Sondereinsätze erledigen, bedarf es einer Zusatzausbildung (Stufe 2)In jedem Fall schließt sie mit einer verhaltens- und gerätebezogenen Fachunterweisung (Stufe 3) am Einsatzort ab, z.B. für spezielle Stapelung oder Verkehrsregeln und auf das Gerät bezogen mit einer anderen Steuerung oder einer Fernbedienung. | |
| Fahrauftrag | Unter der Voraussetzung der Eignung und der erfolgreichen Ausbildung in Theorie und Praxis muss der Unternehmer oder dessen Beauftragter dem Fahrer einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Dies gilt auch für Stapler mit einer Fahrgeschwindigkeit < 6 km/h. | |
| Fahrausweis | Der Fahrausweis bestätigt Ihre Eignung. Ausbildung, die Beauftragung für bestimmte Geräte und Betriebsbereiche, Zusatzausbildung und jährliche Unterweisung. Der Fahrauftrag gilt nur für das Unternehmen, das den Auftrag erteilt hat. Der Ausweis ist Ihr Eigentum. Wechseln Sie das Unternehmen, muss Ihnen ein neuer Fahrauftrag erteilt werden. Die im Ausweis stehende Ausbildung kann Ihnen natürlich niemand mehr nehmen. Besitzen Sie einen Kfz-Führerschein, ist dieser sehr hilfreich, ersetzt aber nicht den Fahrausweis. | |
| Fort- und Weiterbildung | Wenn Sie andere Flurförderzeuge als Gabelstapler bedienen sollen, hilft Ihnen die jährliche Unterweisung dabei. Eignung, Aus- und Fortbildung sowie regelmäßige Fahrpaxis sind die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Staplereinsatz. | |
| Alle Angaben ohne Gewähr ! | ||